Tierschutz-Gesetze

Tierschutzgesetze wurden zu dem Zweck erlassen, um das Leben und Wohlbefinden von Tieren zu schützen. Der Grundsatz lautet: „Niemand darf einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen“.  Jede Tierart hat ganz bestimmte Bedürfnisse in Bezug auf Umgebung, Ernährung und Betreuung. Können diese nicht erfüllt werden, leidet das Tier.  Auch in Südtirol gibt es wichtige Gesetze zum Schutz der Tiere, aber auch zahlreiche Gesetze für Tierhalter, welche die Kennzeichnung und die Haltung betreffen.

 

 

Kontakt

Bei Fragen zum Tierschutz bei Nutz- und Heimtieren können Sie sich an den betrieblichen tierärztlichen Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebs (Amtstierarzt) wenden. Der selbe Dienst ist auch zuständig für den Empfang von Meldungen im Falle von Tiermisshandlung.

Im Falle von Wildtieren wenden Sie sich am besten an das Amt für Jagd und Fischerei der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol.

Informationen über das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, deutsch Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen) erhalten Sie beim Amt für Jagd und Fischerei.

Über das Haltungsverbot potentiell gefährlicher Tiere informiert sie ebenfalls das Amt für Jagd und Fischerei.

 

Rechtsgrundlage

In Südtirol ist der Tierschutz mit dem Landesgesetz Nr. 9/2000 (Externer Link) „Maßnahmen zum Schutz der Tierwelt und zur Unterbindung des Streunens von Tieren“ und dem Dekret des Landeshauptmanns Nr. 19/2013  „Durchführungsverordnung im Bereich Schutz der Tierwelt“ geregelt.

 

 

Tierkennzeichnung und Registrierung

Zur Haltung mancher Tiere gehören auch die Kennzeichnung und Registrierung. Darunter versteht man die eigentliche Identifizierung der Tiere, die Registrierung der gekennzeichneten Tiere in Bestandsregistern und Datenbanken, die Erfassung der Tierbewegungen (Zugang, Abgang) binnen festgesetzter Fristen und die Registrierung der Haltungen in Registern und Datenbanken. Diese Maßnahmen dienen den Veterinärbehörden vorrangig zur Überwachung des Tierverkehrs und somit der Vorbeugung von Tierseuchen. Weiter können mit Hilfe der Datenbanken Informationen zum Tierschutz und zur Herkunft bestimmter tierischer Lebensmittel (z.B.: Rindfleischetikettierung) vermittelt werden.

Nutztiere

Rinder, Schafe, Ziegen, Pferdeartige, Schweine, Kameliden usw. müssen in der Viehdatenbank eingetragen sein. Dies gilt auch für Nutztiere, die als Heimtier gehalten werden. Mit der Kennzeichnung dieser Tiere ist in unserer Provinz die Vereinigung der Südtiroler Tierzuchtverbände betraut. Um in Erfahrung zu bringen, welche Bedingungen schon vor dem Einstellen eines Nutztiers erfüllt sein müssen, kann man sich an den betrieblichen tierärztlichen Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebs (Amtstierarzt) wenden.

 

Heimtiere

Katzen und Frettchen können, Hunde dagegen müssen in der Datenbank des Südtiroler Sanitätsbetriebs vermerkt werden. Die Kennzeichnung führen vom Südtiroler Sanitätsbetrieb ermächtigte Freiberufstierärzte durch. Die darauf folgende Eintragung in die Datenbank erledigt der Tierhalter beim betrieblichen tierärztlichen Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebs.
Leider wird allzu oft übersehen, dass für Nutztiere, die als Heimtier gehalten werden (z.B. Zwergziegen, Zwergschafe, Minischweine), die gleichen Bedingungen gelten wie für reine Nutztiere. Am besten informiert man sich noch vor der Anschaffung beim betrieblichen tierärztlichen Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebs (Amtstierarzt).

 

Links

 

Die oben stehenden Informationen zum Tierschutz in Südtirol stammen von der Internetseite der
Provinz Bozen. Alle Angaben: ohne Gewähr.